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Therapiesitzungen werden in mündlicher Absprache verbindlich festgelegt.
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Wird eine Konsultation später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt, verschoben oder unentschuldigt nicht besucht, wird sie zum Stundenansatz verrechnet.
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Sitzungen ausserhalb der Praxisräumlichkeiten werden zusätzlich mit der Reisezeit belastet.
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Gutachten sowie ausserordentliche Sekretariatsarbeiten zugunsten des Klienten werden in Rechnung gestellt.
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